Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Entwicklungsbereich ehemaliges Gartencenter im Kreuzungsbereich Werler Straße/ Ostdorfstraße

Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - und zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes findet vom 16.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023 die öffentliche Auslegung statt.

Der Planentwurf liegt im Foyerbereich (Raum A0.058) des

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Zur Information sind außerdem Planentwurfsunterlagen im Bürgeramt Hamm-Rhynern ausgehängt und zugänglich.

Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.

Das Plangebiet besitzt eine exponierte Lage an der Bundesstraße B63 (Werler Straße) zwischen dem Siedlungsgefüge des Ortsteils Berge und der Einfahrt in den Innenstadtbereich von Hamm. Das Gebäude des ehemaligen Gartencenters steht an diesem Kreuzungsbereich schon etliche Jahre ungenutzt leer und droht zu verwahrlosen. Da bisherige Überlegungen für eine Nachnutzung des Gebäudes nicht zu einem entsprechenden Ziel geführt haben, ist der Grundstückseigentümer nun bestrebt, das Areal anderweitig baulich zu entwickeln. Das geplante Vorhaben eines hochwertigen nachhaltigen Bürogebäudes steht im Einklang mit den allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und ist grundsätzlich geeignet, die städtebaulichen Potentiale dieser Örtlichkeit zu nutzen. Zusammen mit dem Unternehmen BOB project management GmbH (Aachen) soll ein Mietobjekt nach dem Bürogebäudesystem „Balanced Office Building - BOB.Hamm“ entstehen. Durch die besondere Lage des Grundstücks und mit Blick auf eine Ortseingangssituation wird in der Planung auf eine hochwertig gestaltete Architektur geachtet.

Beklebte Scheibe des Bautechnischen Bürgeramtes mit der Aufschrift Öffentliche Auslegung Bürgerbeteiligung

© Gudrun Sudhaus, Stadt Hamm

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Frau Dietz-Spindler

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4123

E-Mail-Adresse

A2.010 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Menke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4121

E-Mail-Adresse

A2.011 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)