Der Planentwurf liegt im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf in den jeweiligen Bürgerämtern ausgehängt.
Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Beschreibung der Inhalte der Planung
Maßgebliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - ist die Sicherung des Bestandes und der Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandortes in Hamm-Bockum-Hövel. Anlass für des Verfahrens stellt im Detail die Erweiterung des Standortes um eine weitere Dreifachsporthalle dar, für welche planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen sind. Im Wesentlichen wird durch das Bebauungsplanverfahren eine Anpassung des Planungsrechtes an die vorhandenen und zukünftigen Nutzungen verfolgt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.