Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Auf dieser Seite finden Sie die Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Hamm in verschiedenen Kategorien zusammengefasst. Durch einen Klick auf die entsprechende Kategorie werden die dazugehörigen Satzungen sichtbar.

Auskünfte und Informationen zu den Satzungsinhalten erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Fachämtern.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten kann keine Gewähr gegeben werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das zuständige Fachamt (Telefon: 02381 17-0).

Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm - Friedhofsgebührensatzung – vom 20.06.2007

einschließlich der
1. Änderungssatzung vom 18.12.2009, gültig ab 01.01.2010 (Änderung: § 4)
2. Änderungssatzung vom 20.12.2010, gültig ab 01.01.2011 (Änderung: § 4)
3. Änderungssatzung vom 19.12.2011, gültig ab 01.01.2012 (Änderungen: §§ 3 und 4)
4. Änderungssatzung vom 13.12.2012, gültig ab 01.01.2013 (Änderung: § 4)
5. Änderungssatzung vom 11.12.2014, gültig ab 01.01.2015 (Änderung: § 4)
6. Änderungssatzung vom 17.12.2021, gültig ab 01.01.2022 (Änderung: § 4)
7. Änderungssatzung vom 15.12.2022, gültig ab 01.01.2023 (Änderung: § 4)
8. Änderungssatzung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024 (Änderung: § 4)

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 die nachstehende Satzung beschlossen.

Sie beruht auf folgenden Vorschriften:

  • § 4 des Bestattungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313),

  • §§ 7 und 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),

  • §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NW. 610), 
    jeweils in der gegenwärtig geltenden Fassung.

     

§ 1 Gebührenpflicht

Die Stadt Hamm erhebt für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen sowie für damit verbunden Amtshandlungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Der gebührenpflichtige Tatbestand gilt als verwirklicht, wenn der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, der Leistungen im Sinne des § 4 in Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Fälligkeit

Die Gebühren werden einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Gebührentarif

Anmerkung: Aus Gründen der Darstellung und besseren Lesbarkeit finden Sie den Gebührentarif als pdf-Dokument in der Anlage.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm vom 11.12.2001 außer Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 19.06.2007 beschlossene "Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm - Friedhofsgebührensatzung –  vom 20.06.2007" wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) - in der gegenwärtig geltenden Fassung - kann gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hamm, 20.06.2007, gez. Hunsteger-Petermann - Oberbürgermeister -

Veröffentlicht im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 149 vom 30.06.2007

Informationen zum Thema "Friedhofswesen" finden Sie unter diesem Link


Anlagen


Kontakt

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Herr Wulf

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59073 Hamm
Fon: 02381 17-9700
Fax: 02381 17-109700
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