Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kartenverkauf sowie den Konzert- und Theaterbe­such gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturbüros der Stadt Hamm, die an der Tageskasse, im Kulturbüro sowie im Internet einzusehen sind.
 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Kulturbüro als Veranstalter und seinen Kunden und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten so­wohl für die Veranstaltungen des Kulturbüros als auch für dessen Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
  3. Die Spielzeit des Kulturbüros beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
     

2. Eintrittskarten und Ermäßigungen

  1. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Ein­trittskarten des Kulturbüros und seiner Kooperati­onspartner.
  2. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das Kulturbüro behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsnachweis gültig.
  3. Besucher, die einen Ermäßigungsnachweis bei ei­ner Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforde­rung des Personals unverzüglich den Differenzbe­trag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preis­gruppe zu entrichten. Weigert sich ein Besucher dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Kulturbüro und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, der betreffenden Person den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
     

3. Öffnungszeiten der Tageskasse und der Vorver­kaufsstelle

  1. Die Vorverkaufsstelle des Kulturbüros ist Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag bis Do. von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Tageskasse öff­net eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
  2. Das Kulturbüro ist berechtigt, die durch die Reservie­rung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten erhobenen personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte wird ausgeschlossen.
     

4. Eintrittspreise und Preisgruppen

  1. Für die Veranstaltungen des Kulturbüros gelten un­terschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
  2. Für bestimmte Veranstaltungen gelten Sonder­preise.
  3. Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die vom Kulturbüro genutzten Spielstätten richten sich nach dem Be­schluss des Rates der Stadt Hamm vom 09.12.2014.
     

5. Kartenverkauf über das Internet

  1. Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Kultur­büros können auch per Internet über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Kulturbüro nicht. Im Falle einer fehlerhaften Bu­chung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM So­lutions GmbH zurückzuführen ist, können die an­gefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht durch das Kulturbüro er­stattet werden.
  2. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das On­line-Buchungssystem „Eventim.Inhouse“ kauft und am privaten Drucker ausdruckt („ticketdirect – print@home“), muss er sicherstellen, dass die Ein­trittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Kulturbüro keinen Ersatz.
  3. Das Kulturbüro behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf je­derzeit und ohne besonderen Hinweis zu verän­dern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den On­line-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig ein­zustellen.
     

6. Abonnement-Bedingungen

  1. Der abgeschlossene Vertrag über ein Konzert- oder Theaterabonnement mit dem Kulturbüro gilt jeweils für die Dauer einer Spielzeit und verlängert sich automatisch für die jeweils folgende Spielzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich beim Kulturbüro der Stadt Hamm, Ostenallee 87, 59071 Hamm, ge­kündigt wird.
  2. Die Abonnement-Karten, einschl. Rechnung, wer­den rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit zugestellt. Die Abonnement-Rechnung wird am 30.08. des jeweiligen Jahres fällig und kann nur per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Der Einzug des gesamten Abonnement-Entgeltes erfolgt mit Gläubiger-Identifikationsnummer DE 55 410 00000128474 zum Fälligkeitstermin. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.
  3. Mit der Rechnung wird der genaue Abbuchungstermin mitgeteilt (Pre-Notification). Diese Vorabankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug.
  4. Ein Rücktritt vom Abonnement während der Spielzeit ist nicht möglich.
  5. Die ausgewiesenen Abonnementpreise gelten nicht für Kunden mit mehr als 20 Abonnements.
  6. Das Wahl-Abo ist eine kundenfreundliche Form des Abos, bei dem lediglich eine konkrete Anzahl von Vorstellungen und eine konkrete Preiskategorie festgelegt sind. Das Wahl-Abo ist selbstverständlich übertragbar. Der Inhaber eines Wahl-Abos hat die Möglichkeit, entweder drei oder vier Vorstellungen innerhalb der für das Wahl-Abo gültigen Spielzeit frei auszuwählen. Davon ausgenommen sind alle Festivals, die Silvesterkonzerte, Sonderveranstaltungen und das Kindertheater.
    Reservierte und nicht abgeholte Karten zu ausgewählten Veranstaltungen verfallen. Bereits ausgegebene Vorstellungskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Das Wahl-Abonnement verlängert sich automatisch, sofern es nicht zum 30. Juni der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.

     

7. Reservierung, Umtausch oder Verlust von Eintrittskarten

  1. Schriftliche (per Post und per Mail) sowie telefoni­sche Kartenbestellungen sind frühestens zum Be­ginn des Vorverkaufs möglich.
  2. Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Sie können Karten für max. 14 Tage reservieren. Reservieren Sie kurzfristig, müssen die Karten drei Tage vor der Veranstaltung abgeholt werden.
    Bezahlte Karten können an der Tageskasse hinterlegt werden. Forderungen für nicht abgeholte Karten werden nicht erlassen.
  3. Inhaber eines Abonnements haben die Möglichkeit, zwei Veranstaltungen ihrer Abo-Reihe zu tauschen, wobei je Umtausch eine Gebühr von 2,00 Euro pro Karte berechnet wird. Bitte setzen Sie sich bis 12:30 Uhr am Tag der Veranstaltung, die Sie gerne tauschen würden, mit dem Abonnement-Service (persönlich oder telefonisch) in Verbindung. Falls es sich beim Veranstaltungstag um einen Sam-, Sonn- oder Feiertag handelt, melden Sie sich bitte spätestens am Werktag vorher bis um 12.30 Uhr.
  4. Eintrittskarten, die dem Kunden abhandengekom­men sind oder zerstört wurden, können ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gegangen sind. Dieser Ersatz ist nur dann möglich, wenn der Kunde glaubhaft ma­chen oder nachweisen kann, welche Karte er ge­kauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann. Werden Originalkarte und Ersatzkarte für densel­ben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, so hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.
  5. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernab­satz im Sinne des § 312 b Abs. 6 BGB vor.
     

8. Vorstellungsänderungen und -ausfall

  1. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnah­men von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzicht­barer Bestandteil der Aufführung ist.
  2. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein An­spruch des Besuchers auf Erstattung oder Minde­rung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um zwei oder mehr Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vor­verlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Verlegung Kenntnis zu nehmen.
  3. Bei veränderten Anfangszeiten besteht für die Anreisekosten kein Ersatzanspruch.
  4. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeiti­gen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grund – bestehen nicht.
  5. Für die Angaben bzgl. des Spielortes und der Spielzeit auf  Plakaten und in den Publikationen des Kulturbüros wird keine Gewähr übernommen.
  6. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Ge­walt aus, wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
     

9. Verspäteter Einlass und Platzsperrungen

  1. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Bei­fallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Besucher wäh­rend einer Vorstellung den Raum verlassen haben und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein nachträglicher Einlass vollständig ausgeschlossen werden.
  2. Besucher haben den Anwei­sungen des Einlasspersonals Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem nachträglichen Einsatz.
  3. Der Besucher hat grundsätzlich Anspruch auf den auf seiner Ein­trittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf un­besetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Ein­lasspersonals möglich.
  4. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das Kulturbüro vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
     

10. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeich­nungen während der Veranstaltung sind aus urhe­berrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus.
  2. Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Veranstaltungen machen, dürfen unverzüglich der Veranstaltung verwiesen werden.
     

11. Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnah­men

  1. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen hat der Besucher zu dulden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Ver­anstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswer­tung verwendet werden dürfen.
     

12. Garderobe und Haftung

  1. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke.
  2. Das Kulturbüro übernimmt die Haftung für vorsätzli­che oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenper­sonal.
  3. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Ge­genstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchst­summe von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  4. Das Kulturbüro übernimmt keine Haftung für Wert­gegenstände und Bargeld, die sich in den Gegen­ständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung ge­schieht in solchen Fällen auf eigenes Risiko des Besuchers.
  5. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vor­lage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
  6. Bei Verlust der Garderobenmarke hat der Be­sucher unverzüglich das Garderobenpersonal zu informieren. Bei Verzögerungen durch den Besu­cher haftet das Kulturbüro nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
  7. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebe­nen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu in­formieren. Das Kulturbüro haftet bei späteren Be­anstandungen nicht für Beschädigungen.
  8. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besu­cher dem Kulturbüro die im Rahmen der Er­satzbeschaffung angefallenen Kosten.
  9. Gegenstände jeder Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Per­sonal des Kulturbüros oder anderen vom Kultur­büro beauftragten Personen abzugeben.
     

13. Hausrecht und Gefahrenabwehr

  1. Das Kulturbüro übt in den von ihm genutzten Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Hausverweise auszusprechen. Insbesondere können Be­sucher aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begrün­dete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören wird.
  2. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich ge­ben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
  3. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
  4. Das Rauchen ist in den vom Kulturbüro genutzten Spielstätten nicht gestattet.
  5. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müs­sen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notaus­gänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals oder anderer Personen, die vom Kultur­büro beauftragt sind, ist in diesen Fällen unbe­dingt Folge zu leisten.
  6. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den vom Kulturbüro genutzten Spielstätten ist nicht erlaubt.
  7. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Spielstätten des Kulturbüros bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
     

14. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
  2.   Die E-Mail-Adresse des Kulturbüros der Stadt Hamm lautet: kulturbuero@stadt.hamm.de.
     

15. Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.05.2017 in Kraft.
  2. Gerichtsstand ist Hamm.

Hamm, den 01.05.2017

Kontakt

Kulturbüro

Ostenallee 87
59071 Hamm
Fon: 02381 17-5555
Fax: 02381 17-105555
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