Unterhaltsvorschuss
Kinder erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
Die Themen

- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
- Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
- oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen
Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.
Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.
Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.
Altersstufe | Betrag | |
---|---|---|
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 177 € | |
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 236 € | |
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 314 € |
Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
- ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
- ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
- bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
- Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
- bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
- aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
- bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Schulbescheinigung des Kindes
- falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
- Antrag (PDF, 276 KB)
- Infoblatt 2022 (PDF, 124 KB)
- Merkblatt 2022 (PDF, 214 KB)
Zuständigkeiten
Sachgebietsleitung
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Downloads
- Antrag Unterhaltsvorschuss (PDF, 276 KB)
- Infoblatt Unterhaltsvorschuss 2022 (PDF, 124 KB)
- Merkblatt 2022 (PDF, 214 KB)