Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt wird angenommen, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft ehelicher oder nicht ehelicher Art (unabhängig von der sexuellen Orientierung) oder sonstiger Art (z.B. Mutter/Sohn; Seniorenwohngemeinschaft) die entweder noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist (z.B. laufendes Trennungsjahr mit getrennten Wohnungen) zu Gewaltanwendungen kommt.
Gewaltanwendungen wie Schläge, Bedrohungen, Psychische Qualen, Beleidigungen, Demütigungen fallen unter diesen Begriff. Ferner, wenn jemand mit Gewalt, durch Drohungen oder durch Wegnahme des Schlüssels oder Ausweises daran gehindert wird, das Haus zu verlassen. Gleiches gilt, wenn jemand zum Geschlechtsverkehr oder zu sexuellen Handlungen zwingt oder eine Trennung nicht akzeptieren will und den anderen verfolgt, belästigt oder terrorisiert.
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie alle zu benennen würde hier den Rahmen sprengen. Die Aufzählung kann insofern nur beispielhaft sein.
Die Definition "Häusliche" Gewalt setzt dabei nicht die Tatbegehung in der gemeinsamen Wohnung voraus. Tatorte können auch Geschäftsräume oder der öffentliche Raum sein.