Hier finden Sie Hilfe

Teamgeist als Puzzle
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Das Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für Frauen, Frauen mit Kindern, die körperlich oder seelisch misshandelt werden. Das Frauenhaus bietet den Opfern Schutz und Unterkunft, Gespräche, Beratung und auch Hilfestellung zur Klärung der finanziellen Situation.

Aufnahme und Schutz bekommen Sie im Frauenhaus zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Der Weiße Ring bietet Hilfe für Personen, die durch eine Straftat geschädigt worden sind. Das kann durch direkte Zuwendungen oder Hilfsmaßnahmen für bedürftige Kriminalitätsopfer geschehen, aber auch durch öffentliches Eintreten für die Belange der Geschädigten.

Meist sind neben materiellen und körperlichen Schäden auch psychische Belastungen unmittelbare Folgen der Straftat. Opfern von Kriminalität und Gewalt hilft der Weiße Ring auf vielfältige Weise, z.B. durch

  • persönliche Betreuung nach einer Straftat
  • Hilfestellung im Umgang mit Behörden
  • finanzielle Unterstützung in Notlagen
  • Begleitung zu Gerichtsterminen
  • Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen etc.
     

Für Gespräche stehen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Rasch und unbürokratisch erfolgt Hilfe, auch wenn materielle Unterstützung infolge der Straftat notwendig wird.

Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) bietet speziell bezüglich Fragen nach dem Ausländerrecht Hilfe und Unterstützung an.

Auch in generellen Fragen zum Thema Häusliche Gewalt können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAA wenden.

In der Gleichstellungsstelle erhalten Sie Informationen und Erstberatungen zum Thema "Häusliche Gewalt".

Die Gleichstellungsstelle arbeitet mit allen Institutionen vernetzt und kann Ihnen weitere Hilfestellung geben.

Beratung von Eltern:

  • in Konfliktsituationen
  • zum Sorge- und Umgangsrecht
  • bei Kindeswohlgefährdung
  • in der Erziehung

Der Opferschutzbeauftragte der Hammer Polizei kümmert sich um die Opfer sämtlicher Straftaten, insbesondere um Opfer von Gewalttaten; um Opfer schwerer Verkehrsunfälle und Katastrophenopfer.

Niemand braucht sich zu scheuen, die Polizei bei gewalttätigen Konflikten innerhalb der Familie zu rufen.

In akuten Gefahrensituationen bietet die Polizei Hilfe. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen.

Die Polizei kann den Täter nach neuem Recht der Wohnung verweisen. Ist es erforderlich, wird sie der gefährdenden Person sofort die Schlüssel zur Wohnung abnehmen, das Packen der benötigten Gegenstände des persönlichen Bedarfs abwarten (z.B. Kleidung, Hygieneartikel) und sich die neue Adresse (oftmals wird dies bei Familienangehörigen oder Freunden sein) nennen lassen. Wenn die gewalttätige Person nicht freiwillig geht, kann die Polizei den Gefährder in Gewahrsam nehmen.

Die Polizei verweist den Täter in der Regel für 10 Tage, damit die Opfer in dieser Zeit Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten und gerichtliche Schutzanordnungen erlangen können. Die Schutzanordnungen müssen in diesem Fall unverzüglich beim Familiengericht beantragt werden, damit keine Schutzlücke entsteht, weil die polizeiliche Wegweisung zunächst nur für eben diese 10 Tage gilt.

Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot können bei allen Arten von Lebens- und Wohngemeinschaften - ungeachtet von Stand, Verwandschaftsgrad, sexueller Orientierung oder Eigentumsverhältnissen (z. B. auch ohne Mietvertrag) - angeordnet werden.

Die Polizei informiert das Opfer auch über Beratungsangebote und für diese Aufgabe qualifizierte Beratungseinrichtungen.

Der Opferschutzbeauftragte der Hammer Polizei kümmert sich um die Opfer sämtlicher Straftaten, insbesondere um Opfer von Gewalttaten; um Opfer schwerer Verkehrsunfälle und Katastrophenopfer.

Adressen

Frauenhaus der Diakonie Ruhr-Hellweg

Fon: 02381 53061

Weißer Ring e. V.

Regionalbüro NRW

Caldenhofer Weg 138
59063 Hamm
Fon: 02381 6945
Fax: 02381 6946

Amt für schulische Bildung

Stadthausstraße 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5001
Fax: 02381 17-2900
Internet

Allgemeiner Sozialer Dienst

Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm
Fax: 02381 17-2883
Internet

Opferschutzbeauftragter der Polizei Hamm

Hohe Straße 80
59065 Hamm
Fon: 02381 916-3550
Fon: 02381 916-3599
E-Mail-Kontakt
Internet

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Gleichstellungsstelle

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-3008
E-Mail-Adresse
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