Antragsabgabe
Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ausgefüllt ein und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit.
Gedruckte Anträge erhalten Sie bei allen Bürgerämtern, am Info Point im Erdgeschoss im Technischen Rathaus und beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Wohngeld, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm.
Durch die Wohngeldnovelle ab dem 01.01.2016 haben sich die Antragszahlen erheblich erhöht. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages ab.
Wenn Sie für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen wollen, können Sie Ihren Antrag direkt bei den folgenden Bürgerämtern abgeben:
Abgabe in folgenden Bürgerämtern
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße
245
59077
Hamm
Internet
Per Post
Selbstverständlich können Sie den Antrag auch per Post zusenden.
Stadt Hamm
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Sachgebiet Wohngeld
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Wohngeld ist im Technischen Rathaus Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, Zimmer A1.039 – A1.043 untergebracht.
Besuchszeiten im Technischen Rathaus
Montag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Unterlagen im Umschlag auch in unseren Briefkasten im Wartebereich rechts neben dem Fotokopierer einwerfen.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Sie können aber Unterlagen und Nachweise als Anlage im PDF Format übersenden.
Für das Sachgebiet Wohngeld im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege wurde ein eigenes Postfach eingerichtet. Auf das Postfach hat das gesamte Sachgebiet Zugriff.
Negativbestätigung zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde in Ihrem neuen Wohnort
Wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Wohngeldbehörde gezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt.
Sie können diese kostenlose Negativbestätigung mit einem Anruf oder per E-Mail an WOHNGELD@Stadt.Hamm.de anfordern.
Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:
Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Hamm / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift.
Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.
Hier finden Sie uns
Wohngeld
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Internet