Weitere Informationen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
Die VOL/A findet grundsätzlich Anwendung auf die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit Ausnahme von Bauleistungen und bestimmten Sonderfällen freiberuflicher Leistungen.
Lieferaufträge dienen der Beschaffung von Waren - ob im Wege des Kaufes oder auch der Anmietung. Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung von gewerblichen oder freiberuflichen Dienstleistungen. Darunter fallen z.B. Versicherungs-, Transport-, Entwicklungs- und bestimmte Instandsetzungsleistungen.
Übersteigen die voraussichtlichen Gesamtkosten der auszuschreibenden Leistung den Schwellenwert von zur Zeit 209.000 € ohne Umsatzsteuer, ist die Leistung europaweit auszuschreiben.
Die Schätzung der Auftragswerte erfolgt nach § 3 Vergabeverordnung (VgV), wobei diese für zeitlich limitierte Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vertragslaufzeit zu berechnen sind.
Die wesentlichen vergaberelevanten Regelungen finden Sie in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).