02.09.2021

Maßnahmenblock Heidemühle

Der Maßnahmenblock „Heidemühle“ ist der östlichste der vier Maßnahmenblöcke und bildet gleichzeitig das östliche Ende des FFH-Gebietes „Lippeaue zwischen Hangfort und Hamm“. Der Maßnahmenblock lässt sich in seinen nördlichen Teilbereich und seinen südlichen Teilbereich unterteilen. Im Winter/Frühjahr 2014/2015 wurden im Maßnahmenblock Heidemühle verschiedene Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung der Lippe und ihrer Aue umgesetzt. Hier können Sie sich im Detail über die Maßnahmen informieren:

Detailplan Heidemühle Nord

Detailplan Heidemühle-Süd

Im fortlaufenden Text werden einige der geplanten Maßnahmen näher erläutert. Auf der linken Seite können Sie sich auch über die übrigen drei Maßnahmenblöcke informieren.

1. Uferentfesselung

Über eine Strecke von mehreren hundert Metern wurde die Lippe hier „entfesselt“, das heißt, die vorhandene Steinschüttung, die zur Uferbefestigung dient, wurde entfernt. Diese „Rückbau-Maßnahme“ dient dazu, der Lippe ihre Bewegungsfreiheit und damit ihre natürliche Dynamik zurückzugeben. Als positive Folge dieser Entfesselung werden sich im Laufe der Zeit Steilufer und Flachwasserzonen bilden, die im Gegensatz zu den bisher gleichförmigen Böschungen sehr strukturreiche Lebensräume darstellen.

2. Anlegen und optimieren einer Flutmulde

Flutmulden sind natürliche, struktur- und artenreiche Senken in der Landschaft, die das System Fluss-Aue bei hohen Wasserständen miteinander vernetzen. In den letzten Jahrhunderten wurden Flutmulden jedoch zur besseren Nutzung landwirtschaftlicher Flächen häufig verfüllt und eingeebnet – sie sind heute daher oft nur noch schwer erkennbar oder durch einen Blick auf historische Karten ermittelbar. Flutmulden sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Wasserhaushalt von Fluss und Aue sehr wichtig (siehe Auenlebensräume). Sie bieten vielen seltenen Arten, wie verschiedenen Wasservögeln, einen Lebensraum.

Im südlichen Teilbereich des Maßnahmenblockes wurde daher eine „neue“ Flutmulde angelegt. An die Flutmulde schließt nach etwa 90 Metern eine bereits vor der Maßnahmenumsetzung im Gelände vorhandene, leichte Senke an. Diese wurde optimiert, indem sie vertieft und abwechslungsreich gestaltet wurde. Dabei wurden die nördlichen und südlichen Bereiche der Senke soweit abgegraben, dass hier das ganze Jahr über Wasser stehen bleiben wird. Es sind also Stillgewässer entstanden. Zusätzlich wurde im Zentrum dieser Geländesenke eine rund 180 Quadratmeter große Insel belassen.

3. Anlage eines Stillgewässers

Stillgewässer sind Bestandteile der ehemals natürlichen Aue und dienen verschiedenen Amphibien, Libellen, Fischen und Vögeln als Lebensraum (siehe Auenlebensräume). Stillgewässer sind tiefer als Blänken und trocknen daher nicht aus. Das heißt sie sind ganzjährig mit Wasser befüllt und bieten sogenannten „Stillwasserarten“, das sind Arten, die keine Strömung mögen, einen idealen Lebensraum. Viele Stillgewässer und Blänken wurden im Laufe der Nutzbarmachung landwirtschaftlicher Flächen verfüllt und somit dauerhaft „trocken gelegt“. Viele ökologisch wichtige Lebensräume gingen dadurch verloren.

Im nördlichen Teilbereich des Maßnahmenblockes wurde ein etwa 170 Meter langes und 50 Meter breites Stillgewässer angelegt.

4. Wiedervernässung und Randsumpfentwicklung

Ehemals waren die Grünlandflächen der Aue feucht und standen besonders im Winter häufig mehrere Wochen unter Wasser. Die Wiesen der Aue verwandelten sich so zeitweise in große Wasserflächen, welche vor allem für Wasservögel einen attraktiven Aufenthaltsort bieten. Auch für Frösche, Molche und andere Amphibien sind solche Orte ideale Lebensräume.
In Randsümpfen bilden sich oft große Röhrichte, welche insbesondere Libellen und schilfliebenden Vogelarten, wie dem Rohrsänger, attraktive Brutgebiete mit einem reichen Nahrungsangebot bieten.

Die Aufweitung und der Anstau von bestehenden Entwässerungsgräben trägt zur Wiedervernässung der Wiesen und Weiden im südlichen Teilbereich des Maßnahmenblockes Heidemühle bei. Insgesamt wurde ein etwa 745 Meter langer Randsumpf entwickelt.

5. Naturschonende landwirtschaftliche Nutzung

Im gesamten Maßnahmenblock Heidemühle wurde eine naturschonende landwirtschaftliche Nutzung (Extensivierung) etabliert. Die Grünlandflächen werden nun entweder schonend beweidet oder zur Mahd genutzt. Gerade Feuchtwiesen und baumfreie Flächen bieten vielen bodenbrütenden Vögeln einen Lebensraum. Eine schonende Beweidung von Grünland durch große Huftiere hält die Flächen frei von hochwachsender Vegetation und verhindert damit eine Verbuschung der Fläche.