Voraussetzung ist, dass das Kfz zuletzt nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Denn dann haben die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) spezielle Siegel, bei denen sogenannte TAN-Nummern durch Abrubbeln freigelegt werden können. Nach Eingabe der Daten und Bezahlung der Abmeldung wird eine elektronische Abmeldebestätigung ausgefertigt. Die Mitteilung an die Versicherung und die für die Kfz-Steuer zuständige Stelle (Zoll) erfolgt automatisiert.
Unter dem u. a. Link kann das Verfahren durchgeführt werden. "Wir sind froh, dass Bund und Land es kürzlich ermöglicht haben, dieses vereinfachte Verfahren anzubieten. Jährlich nehmen wir 18.000 Abmeldungen vor. Man sieht daran, welches Potential diese Lösung hat", betont Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann. Neben der Online-Abmeldung besteht weiterhin die Möglichkeit, die Abmeldungen auch über eine der Abmeldeboxen in den Bürgerämtern Mitte, Bockum-Hövel, Herringen und ab dem 13. Juli auch in Rhynern vorzunehmen oder den postalischen Weg zu nutzen.
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