Die Bedeutung der Gebiete
Die Lippe ist in den gemeldeten Abschnitten landesweit eines der bedeutendsten Fließgewässer mit Unterwasservegetation mit sehr hoher Bedeutung für wandernde Fischarten und Lebensraum für zahlreiche auentypische Tier- u. Pflanzenarten. Daneben sind schutzwürdige Altarme bzw. Altwasser der Lippeaue und große Bergsenkungsseen mit reich strukturierter Ufervegetation mit großer Bedeutung als Rast- und Bruthabitat für zahlreiche Vogelarten gemeldet.
Im Zentrum des Schutzinteresses steht die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenland-schaft, mit Grünland, Auenwald und naturnahen Kleingewässern sowie die Renaturierung der Wasserverhältnisse in der Aue. Der Verlauf der Lippe stellt - insbesondere im Hinblick auf Fischarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie - ein sehr bedeutsames Element der Ost-West-Verbindung dar. Die im Rahmen des Lippeauenprogramms beabsichtigten und z. T. bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Renaturierung der Lippe durch Beseiti-gung der Steinschüttungen (Uferbefestigung) sollten intensiv voran getrieben werden. Weitere Schutzziele sind der Erhalt und die Optimierung der Altarme und Seen mit ihrer ausgeprägten Ver-landungsvegetation.
Die geschützte Lippeaue ist von hoher Bedeutung insbesondere für Vogelarten wie Wachtelkönig, Rohrweihe, Teichrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Löffelente, Krickente, Knäkente, Tafelente, Bekassine, Zwergtaucher, Wasserralle, Grünschenkel und Eisvogel. Die Lippe selbst bietet Lebensräume für seltene Fischarten wie Flussneunauge, Steinbeißer, Bachneunauge und Groppe. Daneben bestehen wertvolle Restbestände naturnaher Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder, die als sog. prioritärer Lebensräume im Sinne der FFH-Richtlinie besonders geschützt. Davon profitieren insbesondere Vogelarten wie Pirol und Nachtigall. Weiterer Bestandteil einer natürlichen Flussaue sind Feuchte Hochstaudenfluren (Röhrichte) mit ihrer Bedeutung als Nahrungs- und Bruthabitat für die bereits erwähnte Rohrweihe und den Wachtelkö-nig. Aber auch kulturgeprägte, also durch Menschenhand entstandene Lebensräume, wie Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen werden unter den Schutzzielen geführt.
Die gemeldeten Waldgebiete der Geithe gewinnen vorwiegend durch naturnahe, artenreiche Eichen-Hainbuchenwälder auf staunassem Grund mit einem hohen Altholzbestand an Bedeutung. Auf dem Bergrücken der Ostgeithe stocken diese z.T. mit hallenartigem Charakter und in einer buchenreichen Ausprägung. Der Wald weist viele, meist temporäre Tümpel (Bombentrichter) auf. Er besitzt eine artenreiche Kraut- und Strauchschicht sowie in weiten Teilen einen gut ausgebildeten Wald-saum.
Vordringliches Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Stieleichen-Hainbuchenwälder aus bodenständigen Baumarten sowie die Umwandlung gebiets- und standortfremder Forste. Ergänzende Maßnahmen sind der Schutz und die weitere Optimierung der Waldränder, eine naturnahe Bewirtschaftung sowie der Erhalt der zahlreichen Kleingewässer.
Die gemeldeten Waldgebiete des Frielicker Holzes weisen einen hohen Anteil an naturnahen, artenreichen Eichen-Hainbuchenwälder auf staunassem Grund mit Übergängen zu (Waldmeister-) Buchenwäldern auf. Die Wälder besitzen eine artenreiche Kraut- und Strauchschicht sowie in weiten Teilen einen gut ausgebildeten Waldsaum. Die großflächigen Eichen-Hainbuchenwälder staufeuchter und zeitweise vernässter Standorte zeichnen sich durch einen hohen Grad an Natürlichkeit aus. Die für die Gesellschaft typische Artenkombination ist in weiten Teilen sehr gut ausgeprägt.
Vordringliches Schutzziel ist die Erhaltung und Entwicklung von Wäldern aus bodenständigen Baumarten sowie die Umwandlung gebiets- und standortfremder Forste. Ergänzende Maßnahmen sind der Schutz und die weitere Optimierung der Waldränder sowie eine naturnahe Bewirtschaftung und Herstellung eines natürlichen Grundwasserregimes.
In den Wäldern werden naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder und typische Vogelarten wie z.B. der Schwarzspecht, Mittelspecht, Wespenbussard und verschiedene Fledermausarten u.a. geschützt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Änderungsverfahren und die davon betroffenen Naturschutzgebiete.
Insgesamt werden durch die Landschaftsplanänderungen 978,0 ha Fläche als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das bedeutet eine Zunahme von 262 ha Naturschutzgebiet (+ 27 %) im Gegensatz zu den Festsetzungen der Landschaftspläne vor den Änderungsverfahren.
Hier finden Sie eine Grafik zum Vergleich der Flächengößen der Naturschutzgebiete vor und nach den Änderungsverfahren.
Die Landschaftspläne enthalten Schutz-Festsetzungen, welche grundsätzlich abhängig von den Schutzzielen bzw. dem Schutzzweck als Ver- und Gebote festgesetzt wurden. Diese Verbotskataloge beschränken in erster Linie die Rechte der Allgemeinheit. Demnach ist oftmals das Betreten und Befahren der Schutzgebiete, das Laufen lassen von Hunden, das Zelten, Grillen und Lagern u.a. verboten. Auch ”Selbstverständlichkeiten” wie z.B. keinen Müll abzulagern muss als eigenes Verbot aufgeführt werden. Darüber hinaus wurden auch Verbote festgelegt, die den Grundstückseigentümer beschränken. Z.B. bestehen Bauverbote, Verbote Drainagen anzulegen, Entwässerungsgräben anzulegen oder bestehendes Grünland in Acker umzuwandeln (Umbruchverbot).

