Das Abfallrecht sichert die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Abfällen
Seit 1996 regeln das "Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und die auf diesem Gesetz basierenden Verordnungen und sonstigenVorschriften alle abfallwirtschaftlichen Prozesse. In kaum einem anderen Rechtsgebiet gab es in den vergangenen 13 Jahren so viele Neuerungen. Vorgaben des EU-Rechts, Entwicklungen in der Rechtsprechung oder auch neue Standards im Umweltschutz machten ständige Anpassungen und Ergänzungen des deutschen Abfallrechts notwendig. Und dieser Prozess ist noch immer nicht abgeschlossen. Neben den allgemein verbindlichen bundesrechtlichen Regelungen haben auch die einzelnen Bundesländer spezielle, auf sie zugeschnittene, Vorgaben erlassen. Die Zahl der Einzelregelungen im deutschen Abfallrecht wird deshalb von Experten auf derzeit ca. 40.000 geschätzt. Alle Akteure innerhalb der Abfallwirtschaft sind somit gehalten, sich permanent über abfallrechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Neben dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz seien an dieser Stelle nur einige Regelungen genannt:


