Anmeldung, Gebühren, Leihfristen

Wie erhalte ich einen Büchereiausweis?

Zur Anmeldung wird benötigt:

  • der Personalausweis
  • oder die Meldebescheinigung
  • oder der Brief einer Behörde (z.B. Arbeitsamt oder Sozialamt) und Pass.

Sie füllen eine Anmeldekarte aus und erhalten sofort einen Benutzerausweis.
Kinder und Jugendliche brauchen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte.
Mit Ihrem gültigen Büchereiausweis können Sie alle Einrichtungen (Zentralbibliothek, Bezirksbüchereien, Autobücherei) benutzen.

Was kostet die Benutzung? Neue Gebühren ab 1. August 2010:

Jahresgebühr
16.- € für Erwachsene
10.- € für Jugendliche ab 13 sowie Ermäßigungsberechtigte gegen Bescheinigung (Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger)
kostenlos für Kinder bis einschließlich 12 Jahren

Familiengebühr
25.- € im Jahr

Institutionengebühr
50.- € im Jahr

Tagesausweis
4.- € 

Mediengebühren und Leihfristen

Medienart Leihfrist Gebühr
Bücher + Brettspiele 4 Wochen -
Zeitschriften + Audiokassetten 2 Wochen -
Digitale Sachmedien (CD, CD-ROM, DVD-ROM, DVD-Video), auch als Beilage im Buch 4 Wochen 0,50 €
Digitale Kindermedien (CD, CD-ROM, DVD-ROM) 2 Wochen 0,50 €
Hörbücher 2 Wochen 0,50 €
Musik-CDs 1 Woche 0,50 €
PC- und Videospiele 2 Wochen 1,00 €
Kinder- und Spielfilme 1 Woche 1,00 €
Bestseller Romane 4 Wochen 2,00 €
Bestseller Pop-CDs 1 Woche 2,50 €
Bestseller Hörbücher 2 Wochen 2,50 €
Bestseller PC- und Videospiele 2 Wochen 3,00 €
Bestseller Spielfilme 1 Woche 3,00 €

Gebührenpflichtig ist auch die Nutzung des Internet (0,50 € für jede angefangene halbe Stunde).

Bei jeder Ausleihe erhalten Sie einen Beleg mit den Rückgabefristen.

Versäumnisgebühr
Für nicht rechtzeitig zurückgebrachte oder verlängerte Medien wird eine Versäumnisgebühr erhoben.
a) pro Medieneinheit pro angefangene Woche: 1.- € zuzüglich Porto und satzungsgemäße Ausleihgebühren
b) wenn Einschreiben nötig sind (= 3. Mahnung): zusätzlich 2.- € und Portokosten 
c) offen stehende Gebühren, unabhängig von der Entstehungsart, werden im Mahnverfahren eingefordert.
• Gebühren für die 1. Gebührenmahnung keine
• Gebühren für die 2. Gebührenmahnung 3.- €

Sie können die Leihfrist entliehener Medien bis zu 3x verlängern, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Das ist immer online im OPAC und während der Öffnungszeiten auch telefonisch möglich unter Tel. 17-5751.