Feiertage und ''Stille Feiertage'' in NRW

Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung“ verfassungsmäßig (Artikel 140 Grundgesetz) garantiert.

Als "stille Feiertage" gelten nach dem Feiertagsschutzgesetz der Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und der Totensonntag.

  2012 2013 2014
       
Neujahr   01.01.2013 01.01.2014
Karfreitag   29.03.2013 18.04.2014
Ostermontag   01.04.2013 21.04.2014
Maifeiertag   01.05.2013 01.05.2014
Christi Himmelfahrt 17.05.2012 09.05.2013 29.05.2014
Pfingstmontag 28.05.2012 20.05.2013 09.06.2014
Fronleichnam 07.06.2012 30.05.2013 19.06.2014
Tag der Deutschen Einheit         03.10.2012 03.10.2013 03.10.2014
Allerheiligen 01.11.2012         01.11.2013         01.11.2014        
Volkstrauertag 18.11.2012 17.11.2013 16.11.2014
Totensonntag 25.11.2012 24.11.2013 23.11.2014
1. Weihnachtstag 25.12.2012 25.12.2013 25.12.2014
2. Weihnachtstag 26.12.2012 26.12.2013 26.12.2014
       

An diesen Tagen soll es noch ruhiger zugehen als an ganz normalen Sonn- und Feiertagen.

Die Trauer und Andacht der Gläubigen soll nicht (z.B. durch Lärm) gestört werden.

Hinweise zum Verhalten an stillen Feiertagen

Die folgenden Bestimmungen gelten von fünf Uhr morgens des jeweiligen stillen Feiertags bis zum kommenden Tag um sechs Uhr morgens.

In Gaststätten, Diskotheken, etc. aber auch bei privaten Veranstaltungen zu Hause oder in der Nachbarschaft darf keine (laute) Musik gespielt und nicht getanzt werden.

Verboten sind an diesen Tagen Märkte und Verkaufsveranstaltungen jeglicher Art, gewerbliche Ausstellungen wie Messen, Zirkusaufführungen, Sportveranstaltungen oder Volksfeste.

Ebenso sind an diesen Tagen öffentliche Veranstaltungen, die nicht dem ernsten und stillen Charakter des Feiertages entsprechen, untersagt.

Die Regelungen zu den stillen Feiertagen sind Gesetz und gelten daher für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Hinweis:

Wenn Sie Veranstaltungen planen und/oder weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Ordnungsamt (02381/17-7201) oder das Amt für Soziale Integration (02381/17-6778). Wir beraten und helfen Ihnen gerne!

Weitere Infos zum Thema: