Heilpädagogische Frühförderung
Die heilpädagogische Frühförderung eignet sich für Kinder vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung, bei denen eine Entwicklungsverzögerung, (drohende) Behinderung oder eine andere Auffälligkeit vermutet oder festgestellt wird.
Anhaltspunkte können beispielsweise sein:
- Schwierigkeiten mit dem Sprechen oder dem Sprachverständnis,
- sehr ungeschickte oder ängstliche Bewegungen,
- starke Unruhe und Unkonzentriertheit (Zappelphilipp),
- aggressives oder extrem ruhiges Verhalten,
- das Kind spielt nicht oder
- eine bereits diagnostizierte Behinderung.
Gerade die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes sehr wesentlich; hier werden entscheidende Weichen für seine spätere Entwicklung gestellt. Aus diesem Grunde, ist eine möglichst frühe Förderung der Kinder und Beratung der Familie sinnvoll.
Antragstellung
Anträge auf Frühföderung werden über den behandelnden Kinderarzt an das Gesundheitsamt weitergeleitet (Vordruck).
Nach entsprechender Stellungnahme des Gesundheitsamtes, erteilt das Sozialamt einen Bewilligungsbescheid.
Verlängerungsanträge sind spätestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt durch das Sozialamt Hamm.
Eine Beteiligung der Eltern aus Einkommen und Vermögen wird nicht gefordert.


