24.01.2012
Leistungsanspruch
Sie können Leistungen nach dem SGB II vom Kommunalen JobCenter der Stadt Hamm erhalten, wenn Sie
- das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 65 Jahre alt sind,
- erwerbsfähig sind, das bedeutet, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, das bedeutet, dass Sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hamm haben.


