24.01.2012

Leistungsanspruch

Sie können Leistungen nach dem SGB II vom Kommunalen JobCenter der Stadt Hamm erhalten, wenn Sie

  • das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 65 Jahre alt sind,

  • erwerbsfähig sind, das bedeutet, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,

  • hilfebedürftig sind, das bedeutet, dass Sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hamm haben.