Sinti – Menschen auf der Suche nach Rechten

Nach dem Festsetzungserlass vom 17. Oktober 1939 wurde am Hammer Hafen das Zigeunerlager eingerichtet, nach dem Sinti einen ihnen zugewiesenen Ort nicht mehr verlassen durften. Es entstand in der letzten von fünf Baracken der städtischen Notunterkunft, die mit einem Stacheldraht umgeben wurde. Es betraf im Wesentlichen drei Großfamilien: Weiß – Janson, Pohl – Lübke, Wagner - Unger und Einzelpersonen. Für ca. 70 Menschen standen 360 m² Wohnraum zur Verfügung, d.h. ca. 5 m² pro Person. Seit Sommer 1942 gab es eine Haus- und Lagerordnung. Die Menschen lebten unter immer elenderen Bedingungen und während der Kriegsjahre mussten alle Erwachsenen im Hafenbereich arbeiten: Die Männer u.a. im Sägewerk Reschop, in der Mühle Brökelmann oder bei den Baufirmen Höhler und Fix & Söhne, die Frauen bei Tengelmann.
Das Bild rechts zeigt den Blick auf die Hafenstraße mit den Baracken der städtischen Notunterkunft, 1956. In der linken Baracke wurden die Sinti eingewiesen.

Luftbild der Hafenstraße mit den Baracken der städtischen Notunterkunft, 1956.
Quelle: Stadt Hamm, Vermessungs- und Katasteramt
Ausschnitt aus dem Kriegsschädenplan von 1944 mit den Baracken an der Ecke Hafenstraße/Römerweg.
Quelle: Stadtarchiv Hamm
Portraitbild von Wilhelm Lübke
Quelle: Sammlung Mechtild Brand
Überlebende Sinti nach dem Krieg am Hammer Hafen, um 1948/50
Quelle: Sammlung Mechtild Brand

Die Sinti

Durchreisende Sintigruppen gehörten seit Jahrhunderten zum Stadtbild. Ihre rechtliche Lage unterschied sich lange vor 1933 deutlich von anderen Deutschen. Trotz der Forderung nach einer sesshaften Lebensweise, wurden sie daran gehindert, sich polizeilich melden zu können. Ohne festen Wohnsitz konnten sie aber kein Wandergewerbe anmelden oder ihre Kinder in die Schule schicken. Gesetze wie das „Gesetz gegen das Umherziehen in Horden“ (1909) und das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ (1926) grenzten sie weiter aus.  Ab 1927 wurden alle „Zigeuner“ erkennungsdienstlich erfasst. Ab 1933 verschärfte sich die Anwendung der Gesetze. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Sterilisationsgesetz) von 1933 traf viele Sinti sofort. Mit den Nürnberger Gesetzen 1935 verloren sie ihre Rechte als Staatsbürger.

Die Deportation

Wilhelm Lübke war der erste Hammer Sinto, der bereits 1940 in das KZ Sachsenhausen verschleppt wurde. Bis 1942 kamen weitere acht Frauen und Männer in Konzentrationslager. Am 16. Dezember 1942 verfügte Heinrich Himmler die Deportation aller Sinti und Roma im deutschen Einflussgebiet nach Auschwitz. Im März 1943 wurden die Hammer Sinti auf Lastwagen nach Dortmund gebracht und am 11. März mit dem Zug nach Auschwitz deportiert.

Nur acht Überlebende

Von den 53 aus dem Hammer Lager deportierten Sinti lebten im Sommer 1944 in Auschwitz noch Anita, Gisela, August und Reinhold Pohl und Ludwig Unger. Sie galten als noch arbeitsfähig und wurden nach Westen transportiert, die Männer nach Buchenwald bzw. Mittelbau-Dora, die Frauen nach Ravensbrück. Reinhold Pohl ist noch umgekommen, die anderen überlebten. In Auschwitz wurden die letzten Insassen des Zigeunerlagers in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 in die Gaskammern getrieben. Nach 1945 kehrten acht Sinti nach Hamm zurück.  Die Rückkehrer hofften darauf, Verwandte zu treffen oder hielten Hamm für ihre Heimat. Ihnen wurde nun ein neuer, schlechter Standplatz zugewiesen, so dass die letzten Überlebenden Hamm verließen.

Literaturhinweis

Mechtild Brand: Unsere Nachbarn. Zigeuner, Sinti, Roma – Lebensbedingungen einer Minderheit in Hamm. Essen 2007