INTERKOMMUNALE VEREINBARUNG

Zur Umsetzung des Gutachtens "Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" haben die beteiligten Kommunen eine Interkommunale Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist. 

Diese Vereinbarung wurde am 29.6.2001 von zunächst 19 Kommune unterschrieben. Weitere fünf Kommunen traten der interkommunalen Kooperation durch Unterzeichnung der Vereinbarung am 06.07.2009 bei.

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