Stadt Hamm

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Der Rat der Stadt Hamm

Wichtigstes Organ der Stadt Hamm ist der Rat. Er ist die höchste Vertretung der Bürgerschaft in der Stadt und ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, falls dies durch Gesetz im Einzelfall nicht anders geregelt ist. Der Rat kann die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse übertragen. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Oberbürgermeister. Der Rat der Stadt Hamm zählt 58 Mitglieder. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken und über Listen (Parteien) gewählt. Der Oberbürgermeister ist kraft seines Amtes Vorsitzender des Rates und hat Stimmrecht im Rat.

Die Sitzverteilung im Rat ist seit der Kommunalwahl 2009 wie folgt: CDU 27 Sitze, SPD 18 Sitze, Bündnis 90/GRÜNE 5 Sitze, FDP 3 Sitze, Die Linke 3 Sitze, FWG 1 Sitz, REP 1 Sitz

Hinweis

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Kurzübersicht über die Zusammensetzung des Rates. Ausführliche Informationen zu den Mandatsträgern und der Zusammensetzung der verschiedenen Gremien finden Sie im [ Ratsinformationssystem ... unter der Rubrik "Mitglieder".