Allgemeine Informationen zum Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung"
Bereits seit Ende des Jahres 2006 ist die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V. verantwortlich für die Vergabe des RAL-Gütezeichens. Grundlage der Zertifizierung sind die "Güte- und Prüfbestimmungen für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen". Diese wurden von den Vereinsgründern in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) entwickelt. Sämtliche Gütekriterien forcieren die effiziente Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Behörden. Damit dokumentiert das Gütezeichen die Ernsthaftigkeit, mit der die Kommune den Standortfaktor "Wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln" verbessern möchte.
Die Stadt Hamm muss langfristig als Wirtschafts- und Lebensstandort wettbewerbsfähig bleiben. Sie hat dabei die Chance, innerhalb der eigenen Verwaltung, für ein Klima zu sorgen, in dem sich Unternehmen verstanden und unterstützt fühlen. Dies war ein Grund dafür, als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V. die Belange des Mittelstands noch einmal in besonderer Form zu fokussieren.
Das mittelständische Unternehmen steht dabei im Mittelpunkt organisatorischer Überlegegungen. Durch die verbindliche Einführung der Güte- und Prüfbestimmungen für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen wird eine messbare Qualitätsverbesserung der Serviceleistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer erzielt.
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Kriterienkatalog
Die Stadt Hamm will langfristig als Wirtschafts- und Lebensstandort wettbewerbsfähig bleiben. Sie hat dabei die Chance, innerhalb der eigenen Verwaltung für ein Klima zu sorgen, in dem sich Unternehmen verstanden und unterstützt fühlen. Dies war ein Grund dafür, als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. die Belange des Mittelstands noch einmal in besonderer Form zu unterstützen. Das mittelständische Unternehmen als Kunde der Verwaltung steht seit längerem im Focus organisatorischer Überlegungen. Durch die verbindliche Einführung der Güte- und Prüfbestimmungen für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen wird eine messbare qualitative Verbesserung der Serviceleistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer erzielt - die Unternehmen können darüber hinaus die Angebote von Kommunalverwaltungen vergleichen. Zudem gibt es der Verwaltung die Möglichkeit ihre Prozesse und Strukturen weiter zu optimieren und einer ständigen Qualitätssicherung zu unterziehen.
Dabei garantieren wir Ihnen u.a.:
- Wenn Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken, erhalten Sie spätestens am nächsten Arbeitstag einen Rückruf bzw. eine Antwortmail von uns.
- Wenn Sie eine Frage haben oder Informationsunterlagen benötigen, bekommen Sie von uns innerhalb von drei Tagen eine Eingangsbestätigung inklusive Nennung eines Ansprechpartners, der Ihr Anliegen bearbeiten wird.
- Wenn Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei einem Verwaltungsverfahren haben, kommen wir auch zu Ihnen, um dieses Problem zu lösen. Innerhalb von fünf Arbeitstagen werden wir einen Besprechungstermin in Ihrem Unternehmen durchführen.
- Wenn Sie eine Beschwerde an uns richten, werden wir dies prüfen und uns innerhalb von drei Arbeitstagen bei Ihnen melden.
- Wenn Sie etwas geleistet oder geliefert haben, werden wir zur Erhaltung Ihrer Liquidität innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen die Rechnung bezahlen.
- Wenn Sie sich dafür entschlossen haben, sich in Hamm gewerblich anzusiedeln und zu bauen, werden wir Ihnen dabei unterstützend und beratend zur Seite stehen. Innerhalb von drei Arbeitstagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Bauantrags, eine Rückmeldung über fehlende Unterlagen oder über Dauer des Verfahrens erhalten Sie nach sieben Arbeitstagen. Nur vierzig Arbeitstage benötigen wir für die Baugenehmigung.

