14.11.2011

Rechnungsprüfungsausschuss

In Nordrhein-Westfalen muss gemäß § 57 (2) Gemeindeordnung NRW unabhängig von der Größe der Gemeinde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingerichtet werden. Als wesentliche Aufgabe obliegt dem Ausschuss die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierbei bedient er sich des Rechnungsprüfungsamtes. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Hierüber erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss einen Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist Organ der Gemeinde.


Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören zurzeit an:

Fraktion Name Funktion Stimmberechtigt
FDP Reuter, Ulrich Vorsitzender ja
SPD Loer, Dieter 1. Stellvertreter ja
CDU Borgmann, Birgit Mitglied ja
CDU Delius-Ostermann, Nicoline Mitglied ja
CDU Lehmkemper, Margot Mitglied ja
CDU Reinisch, Peter Mitglied ja
CDU Schmitz, Manfred Mitglied ja
CDU Wentker, Monika Mitglied ja
CDU Wünnemann, Dietrich Mitglied ja
SPD Figgen, Frank Mitglied ja
SPD Rüberg, Jörg Horst Mitglied ja
SPD Saßmannshausen, Rainer Mitglied ja
SPD Tillmann, Franz Mitglied ja
B90/GRÜNE Kaczmarek, Andrea Mitglied ja
Die Linke Koslowski, Roland Mitglied ja


Informationen zu den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses finden Sie im öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems der Stadt Hamm unter:

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