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Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Spielgerätesteuer
Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen
Geräten zur Benutzung gegen Entgelt.
Steuersätze für Spielgeräte
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit:
15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder
ähnlichen Unternehmen:
40,00 EUR je Gerät und angefangenem Monat
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder
ähnlichen Orten:
25,00 EUR je Gerät und angefangenem Monat
Spielgeräte, die Gewaltspiele enthalten:
300,00 EUR je Gerät und angefangenem
Monat
Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
Der Besteuerung unterliegen:
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Sex- und Erotikmessen
- Ausspielungen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
Steuersätze für Vergnügungen besonderer Art
Kartensteuer:
20 v. H. des Eintrittspreises oder Entgelts
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz:
20 v. H. des Spielumsatzes
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes:
1,50 EUR je Veranstaltungstag und angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche

