28.08.2011
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Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.Benötigte Unterlagen
Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- roll(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4360
- Stadtbezirk Mitte
- zum Kontaktformular
- Baecker(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4349
- Stadtbezirk Rhynern
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- Koziol(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4361
- Stadtbezirk Herringen und Heessen
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- Pander(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4343
- Stadtbezirk Pelkum und Heessen
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- Lutschkowski(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4345
- Stadtbezirk Uentrop und Heessen
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- meyer-scheffel(at)stadt.hamm.de
- Telefon: 02381/17-4341
- Stadtbezirk Bockum-Hövel und Heessen
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