Wichtiger Hinweis
Das Wohnraumförderungsprogramm 2012 des Landes NRW wurde mit Datum vom 19.01.2012 verkündet.
Anträge auf Neubau, Ersterwerb sowie den Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen (auch als Kombi-Modell) können ab sofort wieder gestellt werden.
Die aktuellen Antragsformulare können auf den Seiten der NRW.Bank heruntergeladen werden.
Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert einkommensabhängig bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Neubau, Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum durch die Gewährung zinsgünstiger Baudarlehen.
Dabei können neben dem Erwerb und Neubau von Familienheimen und Wohnungen auch Mietwohnungen und Modernisierungsmaßnahmen sowie Sonderprojekte unter bestimmten Voraussetzungen mit Landesdarlehen gefördert werden. Im Bereich der Neubauförderung und des Ersterwerbes von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen müssen derzeit die energetischen Voraussetzungen der EnEV 2009 eingehalten werden.
Die einzelnen Finanzierungshilfen sind in den Wohnraumförderungesbestimmungen (WFB) geregelt.
Zuständig für die Bewilligung der Finanzierungshilfen für Baumaßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Hamm ist das Wohnungsförderungsamt.






