26.04.2012
Gesetzliche Betreuung
Im Laufe einer demenziellen Erkrankung ergibt sich häufig für die betroffene Person ein Unterstützungsbedarf. Es gibt hierfür verschiedene rechtliche Instrumente, die im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit bestimmte Lebensbereiche der Erkrankten, wie z.B. medizinische Versorgung oder Finanzen seinem Wunsch entsprechend regeln können. Der Betreuungsumfang wird individuell festgelegt.
Weitere Infos zum Thema:
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung
Für die Menschen, die ihre Angelegenheiten z.B. aufgrund der Auswirkungen einer demenziellen Erkrankung nicht mehr selbständig erledigen können, bietet das Betreuungsrecht die Möglichkeit, in verschiedenen Formen Vorsorge zu treffen.
Über den Link zur Internetseite des Bundesministeriums der Justiz sind weitere Informationen sowie Musterformulare zu finden.
Über das Betreuungsverfahren können Sie sich beim Amtsgericht Hamm informieren.
Über den Link zur Internetseite des Bundesministeriums der Justiz sind weitere Informationen sowie Musterformulare zu finden.
Über das Betreuungsverfahren können Sie sich beim Amtsgericht Hamm informieren.

