19.03.2012

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Die Bauleitplanung ist das Instrument der Stadtplanung, mit dem das städtebauliche Bild einer Stadt entwickelt wird. Hierzu zählt die Erarbeitung des Flächennutzungsplans (vorbereitende Bauleitplanung) und die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung).

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und im Maßstab von 1:10.000 bis 1:15.000 erarbeitet. Dieser FNP enthält die Grundzüge der Bodennutzung und ist nicht parzellenscharf. Die Darstellungen des FNP sind nur behördenverbindlich.

Ein Bebauungsplan wird für räumlich abgegrenzte Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt und wird in einem Maßstab von 1:500 bis 1:1.000 erarbeitet. Er enthält detaillierte Angaben über die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und Maß (z.B. Höhe der Gebäude, Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen. Die Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer rechtsverbindlich und dienen als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

Die Aufstellung beider Verfahren erfolgt in mehreren Verfahrensschritten. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit / Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange (TÖB). Während dieser Beteiligung können Anregungen in einer entsprechenden Frist vorgetragen werden.

Sie können sich hier über laufende Beteiligungsverfahren, den wirksamen Flächennutzungsplan und über rechtskräftige Bebauungspläne informieren.

Bildnachweis - oben rechts

Cover "Baugesetzbuch" Deutscher Taschenbuch Verlang