21.05.2012

Mietspiegel

Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt der vorliegende qualifizierte Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB eine Übersicht über die ortsüblichen, angemessenen, nicht preisgebundenen Vergleichsmieten im Stadtgebiet Hamm für Wohnungen vergleichbarer Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit dar.

Der Mietspiegel bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 ff BGB in eigener Verantwortung zu ermitteln.

Bei Neuvermietungen, die grundsätzlich frei vereinbart werden können, steht der Mietspiegel als angemessene Orientierungshilfe zur Verfügung.

Die nachfolgenden Tabellen-Werte sind Netto-Kaltmieten für frei vermietbaren, nicht preisgebundenen und nicht möblierten Wohnraum. Sie enthalten nicht die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) sowie Kosten der Schönheitsreparaturen und sonstige Nebenleistungen.

Die Spannbreiten der erfassten Mieten sind auf objektiv nicht messbare Qualitätsunterschiede zurückzuführen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wird empfohlen, den Mittelwert der jeweiligen Spanne als Basismiete für die im folgenden beschriebenen Zu- und Abschläge anzusetzen. Bei Abweichungen in Bezug auf Lage, Art und Wohnungsgröße sowie Ausstattungs- und Modernisierungsaufwand können die Tabellenwerte durch entsprechende Zu- und Abschläge über- oder unterschritten werden.

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