16.03.2012

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss in der Stadt Hamm ist 1963 aufgrund des Bundesbaugesetzes von 1960 eingerichtet worden.

Neben dem an die Stelle des Bundesbaugesetzes getretenen Baugesetzbuch sind für die Arbeit des Gutachterausschusses insbesondere die Immobilienwertermittlungsverordnung  sowie die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen maßgeblich.

Der Gutachterausschuss - eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen - ist ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder werden von der Bezirksregierung Arnsberg jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.

Die ehrenamtlichen Gutachter kommen insbesondere aus den Fachbereichen Architektur, Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Landwirtschafts-, Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

Mitglieder

Die Zusammensetzung des Ausschusses

Geschäftstelle

Informationen zun den Aufgaben der Geschäftsstelle

Mietspiegel

Die angemessene Orientierungshilfe für frei vermietbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum.

Grundstücksmarktbericht

Umsatz-, Preisentwicklungen und Bodenrichtwerte

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

1. Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
2. Herstellung "allgemeiner Marktransparenz" durch

  • Bodenrichtwerte fürBauland, land-/forstwirtschaftliche Flächen, sonstige Flächen
  • Grundstücksmarktberichte
  • Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren,Mietwertübersichten
  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

3. Herstellung „einzelfallbezogener Markttransparenz" durch Erstattung von Gutachten 

  • über Verkehrswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte
  • fakultativ über andere Vermögensnachteile, Mieten und Pachten sowie Zustandsfeststellungen

Den Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens erhalten Sie unter dem Link "Antragsformular Wertgutachten". Richtwertauskünfte bekommen Sie auch über die Homepage des Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land NRW.

Weitere Informationen bekommen Sie auch über die rechts stehende Kontaktadresse oder über die eMail-Adresse .