11.01.2012

Dichtheitsprüfungen für Hausanschlüsse

In den vergangenen Tagen haben sich mehrere Bürgerinnen und Bürger an das Tiefbauamt der Stadt gewandt, um sich über die Notwendigkeit und Verfahren bei Dichtheitsprüfungen privater Hausanschlussleitungen zu informieren.

In den Gesprächen stellte sich heraus, dass offenbar zurzeit eine Firma versucht, entsprechende Aufträge zu akquirieren. Hierbei soll die Firma – so die Anrufer – den Eindruck vermitteln, sie handele im Auftrag der Stadt Hamm und die Dichtheitsprüfung müsse zeitnah erfolgen.

Beides ist jedoch falsch. Die Stadt Hamm hat - und wird niemanden beauftragen, in ihrem Namen an Bürgerinnen und Bürger in diesem Sinne tätig zu werden und der Nachweis der Dichtigkeit von Hausanschlussleitungen an den städtischen Kanal nach den Bestimmungen des § 45 Landesbauordnung ist auf den 31. Dezember 2015 terminiert.

Hauseigentümer müssen diese Prüfung eigenverantwortlich in Auftrag geben. Zu ihrer Orientierung bietet die Verwaltung unter anderem auch eine Liste fachlich geeigneter Firmen auf dieser Seite an. Das Info-Material für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und die dazugehörige Infobroschüre "Hausanschluss dicht?" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen werden hier ebenfalls zum Download angeboten.