Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Satzung der Stadt Hamm über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.047 - Dauerkleingartenanlage Rhynerberg -

Aufgrund der §§ 4 und 28 (1) g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984 (GV. NW. S. 475 SGV NW) - in der gegenwärtig geltenden Fassung -

§ 81 (1) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 26.06.1984 (GV. NW. S. 419) - in der gegenwärtig geltenden Fassung vom 18.12.1984 -

hat der Rat der Stadt Hamm am 20.03.1985 die folgende Satzung über örtliche Bauvorschriften beschlossen:

§ 1 Ziel der Satzung und Geltungsbereich

Das Ziel der Satzung ist die Regelung der Art, Gestaltung und Höhe der Einfriedigung der Dauerkleingartenanlage Rhynerberg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.047.

§ 2 Örtliche Bauvorschriften

Die Dauerkleingartenanlage ist entlang der Grenze der Gartennutzung mit einem 1,60 m hohen Wildzaun (Knotengeflecht 20 x 10 cm) und einem 25 cm darüber anzubringenden Stacheldraht ohne Durchgänge, mit Ausnahme der Einfahrt zu den Stellplätzen, einzufriedigen.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 2 dieser Satzung ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne
von § 79 (1) 14 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW).

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis (gem. § 4 der Gemeindeordnung):

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Aug. 1984 (GV. NW. S. 475/SGV. NW. 2023) - in der gegenwärtig geltenden Fassung - kann gegen die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn:

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Oberstadtdirektor hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Hamm am 20.03.1985 beschlossene Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.047 - Dauerkleingartenanlage Rhynerberg - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Hamm, 15. April 1985

Der Oberbürgermeister

gez. Zech