Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Entgeltordnung zur Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen


Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die folgende Entgeltordnung zur Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beschlossen:

Für nach der Nutzungsordnung für städtische Räume, Schulsportanlagen, Schulhöfe und Sportanlagen vermietete Objekte sind folgende Entgelte und Nebenkostenvergütungen ggf. zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten:

1. Schul- und Institutsräume, Schulsportanlagen, Sportanlagen, Schulhöfe, Mehrzweckhallen
   (ausgenommen Sachsenhalle)

1.1 Die Mietpreise betragen je angefangene Stunde:
 

·         für einen Klassenraum                                  5 €

·         für eine Mensa                                              15 €

·         für einen Fachraum                                      10 €

·         für einen Vortragssaal oder Feierraum     10 €

·         für eine Aula                                                  15 €

·         für eine Dreifachsporthalle                         25 €

·         für eine Zweifachsporthalle                        20 €

·         für eine Einfachsporthalle                           10 €

·         für einen Sportplatz                                       25 €

·         für eine Kleinschwimmhalle                       15 €

·         für ein Lehrschwimmbecken                      10 €

·         für eine Mehrzweckhalle
         (ausgenommen Sachsenhalle)                   25 €

·         für einen Schulhof eine Bereitschaftsstundenvergütung des Hausmeisters nach den
          aktuellen tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst (TVöD)

1.2 Einnahmebeteiligung bei Berufssportveranstaltungen

Bei Berufssportveranstaltungen in städt. Räumen und Anlagen wird eine Einnahmebeteiligung von 10 % der Bruttoeinnahme erhoben. Für die Benutzung des Jahnstadions kann abweichend von Satz 1 auch eine Pauschalierung der Einnahmebeteiligung vereinbart werden.

2. Sonstige Nebenkosten

Zusätzlich zu den unter Ziffer 1 genannten Entgelten fallen bei der Vermietung städtischer Räumlichkeiten folgende Nebenkosten an:
 

2.1 Gebühren für die Gestellung von Brandsicherheitswachen

Die Gebühren beruhen auf dem Gebührentarif zur Satzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Hamm in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

2.2   Erbringt die Stadt Hamm weitere Leistungen (z. B. Hausmeistertätigkeiten und Dekorationen), so sind Nebenkostenvergütungen zu entrichten, deren Höhe auf den der Stadt Hamm entstehenden Personal- und Sachkosten beruht.
 

3. Spezifische Entgeltbestimmungen

3.1 Sachsenhalle

3.1.1 Die Mietpreise verstehen sich inklusive des vorhandenen Inventars und sämtlicher Nebenkosten und betragen je angefangene Stunde:
 

· Mehrzweckhalle                                         30 €

· Mehrzwecksaal einschließlich Foyer,
  Garderobe und Küchenräume               30 €

· Mehrzweckhalle, Mehrzwecksaal, Foyer,
  Garderobe und Küchenräume bei
  übergreifenden Veranstaltungen          40 €

· Foyer einschließlich Garderobe
  und Küchenräume                                   25 €

· großer Mehrzweckraum                          15 €

· kleiner Mehrzweckraum                          10 €

3.1.2   Darüber hinaus wird vom Vermieter die tarifliche Bereitschaftsstundenvergütung für die städtische Aufsichtskraft durch den Mieter erhoben, sofern diese anwesend sein muss. Die Beträge werden nach den jeweils zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegt.

3.1.3   Bei Berufssportveranstaltungen gilt Ziffer 1.3 entsprechend.

3.2      Brokhof

Die Mietpreise betragen je angefangene Stunde 10 €. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten und die Mitbenutzung des technischen Inventars. 

4. Kaution

Die Erhebung einer Kaution nach 1.5 der Nutzungsordnung der Stadt Hamm liegt grundsätzlich im Ermessen des Fachamtes. Sie soll im Regelfall nur erhoben werden, wenn die Mietinteressenten/ - innen oder das Veranstaltungsformat der Verwaltung nicht oder nicht ausreichend bekannt sind.

Die Höhe der Kaution bemisst sich nach Art und der Größe der Veranstaltung und kann zwischen 50 Euro und 250 Euro betragen. Eine Kautionserhebung ist unabhängig von der entgeltfreien Überlassung nach Punkt 1.7 der Nutzungsordnung möglich.

5. Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hamm in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft.