Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian in Hamm-Werries

Der Rat der Stadt Hamm hat am 07.November 1995 die folgende Satzung aufgrund nachfolgend genannter Vorschriften beschlossen:

§§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) und § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253)

- in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung -.

§ 1

In der Stadt Hamm wurde im Stadtbezirk Hamm-Uentrop, Ortsteil Werries, ein Sanierungsverfahren nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG)/Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Das Sanierungsgebiet bezog sich auf die Arbeitersiedlung Maximilian und wurde durch Satzung vom 24. Juli 1980 gem. § 5 Abs. 1 StBauFG förmlich festgelegt.

§ 2

Eine Karte im Maßstab 1:5000 mit der Gebietsabgrenzung des Sanierungsgebietes "Arbeitersiedlung Maximilian" ist Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlage).

§ 3

Die Maßnahme zur Durchführung der Sanierung in der Arbeitersiedlung Maximilian sind abgeschlossen; die Sanierungsziele wurden erreicht:

  • Wiederherstellung bzw. Erhaltung des ursprünglichen Siedlungsbildes sowie der einzelnen Gebäude
  • Erneuerung der Infrastruktur
  • Ver- und Entsorgung
  • Ergänzung infrastruktureller Einrichtungen
  • Ordnung des ruhenden und fließenden Verkehrs
  • Modernisierung der Wohnungen
  • Förderung der Eigentumsbildung der in der Siedlung wohnenden Bevölkerung (Privatisierung)

§ 4

Die Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian vom 24. Juli 1980 wird aufgehoben.

§ 5

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

1. Mit Bericht vom 13.11.1995 hat die Stadt Hamm die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian gem. § 162 (2) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, angezeigt. Gemäß Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 12. Dezember 1995 bestehen keine Bedenken gegen die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung.

2. Die Satzung vom 31.01.1983 über die Erhaltung und die Gestaltung baulicher Anlagen der Arbeitersiedlung Maximilian, mit dem Tage der Bekanntmachung am 04.02.1983 in Kraft getreten, bleibt auch weiterhin in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 07.November 1995 beschlossene Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian in Hamm-Werries wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung kann gegen die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian in Hamm-Werries nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Arbeitersiedlung Maximilian ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Oberstadtdirektor hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hamm, den 19. Januar 1996

Der Oberbürgermeister

gez. Wieland

Veröffentlicht Westf. Anzeiger Ausgabe 23 vom 27.01.1996