Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (Gesundheitszeugnis)
Personen, die erstmals im Lebensmittelbereich tätig werden wollen, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Belehrungstermine können telefonisch oder persönlich vereinbart werden für
• montags, 10.00 Uhr
• mittwochs, 14.00 Uhr
• freitags, 9.00 Uhr
Informationsmaterial über die gesetzlichen Bestimmungen werden nach der Terminvereinbarung ausgehändigt bzw. zugesandt.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung wird unmittelbar danach ausgestellt und ist für den Arbeitgeber bestimmt.
Die Gebühr beträgt 20 Euro.
Sozialhilfeempfänger werden gebeten, den aktuellen Bewilligungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung des Sozialamtes vorzulegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind,
müssen einen Dolmetscher mitbringen
• bei nicht volljährigen Personen muss ein Personensorgeberechtigter an der
Belehrung teilnehmen und anschließend die erforderliche Erklärung
unterschreiben

