Vorsitzender des Stadtrates
Als Oberbürgermeister führe ich den Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss. In dieser Funktion setze ich die Tagesordnung fest und leite die Sitzungen. Obwohl ich nicht Mitglied des Rates bin, besitze ich ein Stimmrecht. Somit kann ich an allen Entscheidungen des Rates/Hauptausschusses mitwirken, soweit die Gemeindeordnung das Stimmrecht nicht ausdrücklich an die Mitgliedschaft im Rat knüpft. Dies ist beispielsweise bei der Besetzung von Ratsausschüssen der Fall. Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sind im Wesentlichen öffentlich. Im Ratsinformationssystem finden Sie zusätzliche Informationen.


